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Das Coronakonzept

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Das sind die wichtigsten Regeln für die Meisterschaftsspiele im Greabochstadion. Wir bitten Sie, schon bei der Kassa Abstand zu halten, sich in eine der aufliegenden Listen (freiwillig) einzutragen und ihren zugewiesenen Sitzplatz einzunehmen. Das Spiel gegen Leithaprodersdorf beginnt am Freitag um 19:30. Kommen Sie rechtzeitig, der Kartenverkauf endet mit Schlusspfiff der ersten Halbzeit, danach ist kein Eintritt mehr möglich. Hier das gesamte Covid19 Konzept des SV. 

 

CoVid19 Präventionskonzept

SV Sankt Margarethen

Grundsätzliches:

  • Ab 1. Juli muss bei der Sportausübung kein Sicherheitsabstand mehr eingehalten werden.
  • Vor und nach dem Sport gilt aber weiterhin die Grundregel: Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen. EIGENVERANTWORTUNG

 

1) Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern

  • Die Trainingsbeteiligung der Spieler und Trainer ist zu dokumentieren und zu archivieren. Das gilt auch bei der Frauenmannschaft, sowie sämtlichen Nachwuchsspielen
  • Bei Spielen dient der Spielbericht im öfb online als Beleg
  • Bei Spielen ist auch auf der Ersatzbank der Abstand von einem Meter einzuhalten – das gilt auch für die gegnerische Mannschaft
  • Training und Spielerbesprechungen bei Wettkämpfen sind bis auf Weiteres im Freien abzuhalten, da der Mindestabstand in der Kabine nicht eingehalten werden kann

2) Vorgaben für Trainings-und Wettkampfinfrastruktur/Hygiene und Reinigungsplan

Hygieneregeln /Kabinennutzung

  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.
  • Bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere SportlerInnen ist sicher zu stellen, dass alle SportlerInnen vorher und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren. Wo es möglich ist, ist das Händewaschen dem Desinfizieren vorzuziehen.
  • Trinken: Die Spieler sind verpflichtet eigene Trinkflaschen mitzubringen. Trinken aus verschiedenen Flaschen ist strikt untersagt.
  • Umkleidekabinen und Duschen dürfen benutzt werden. Dabei gilt es jedoch einen Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten! Der Mund-Nasen-Schutz kann beim Duschen natürlich abgenommen werden.
  • Die Trainingsutensilien sind nach dem Training zu desinfizieren
  • Die Umkleidekabinen werden täglich gereinigt

3) Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

  • Wenn sich Spieler, Trainer oder andere Trainingsteilnehmer krank fühlen, ist eine Teilnahme strikt untersagt. Der Verein ist zu informieren. Bei einem Verdachtsfall oder positivem Test ist ebenfalls sofort der Verein zu unterrichten.
  • Spieler, Trainer, Schiedsrichter o.a. können von den Vereinsverantwortlichen mit einem Platzverweis belegt werden.

Zuschauer

  • Bei Wettkämpfen sind auch seit 1. Juli wieder Zuschauer in größerem Ausmaß erlaubt – bis zu 500 (outdoor) bzw. 250 (indoor), wenn es sich um gekennzeichnete, zugewiesene Sitzplätze handelt, bis zu 100, wenn es sich um Steh- oder nicht zugewiesene Sitzplätze handelt.
  • Mit 1.August 2020 sind Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 200 Personen untersagt. Mit 1.August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig.
  • Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
  • Auf freiwilliger Basis können sich die Besucher in eine Liste eintragen, um die Anwesenheit beim Spiel/Training zu dokumentieren
  • Auf die Einhaltung der Regeln soll der Ordnerdienst achten. Bei Nichtbeachtung ist auch ein Platzverbot möglich

Link zur entsprechenden Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_287/BGBLA_2020_II_287.pdfsig